Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, der die Bezeichnung
Schützenoberst führt, einem Stellvertreter dem Major,
dem 1. Zahlmeister, dem 1. Schriftführer und dem General.
Der Oberst hat die Führung der Bruderschaft und ist gegenüber der
Bruderschaft für eine ordnungsgemäße Führung verantwortlich. Nur der Oberst und gegebenenfalls der Major können die Bruderschaft nach außen vertreten, für sie unterzeichnen und das Dienstsiegel führen. Der Oberst ist Beschlüssen der Bruderschaft unterworfen und hat deren Beschlüsse auszuführen. Er kann Offiziere als auch andere Schützenbrüder mit besonderen Aufgaben betrauen.